FAQ
Eine Therapiesitzung dauert sechzig Minuten, die wir bestmöglich nutzen wollen. Bitte erscheinen Sie pünktlich, es gibt kein Wartezimmer.
In manchen Fällen kann es sich anbieten eine längere Sitzung einzuplanen, dies besprechen wir aber persönlich im Voraus.
Die Dauer der Therapie hängt von Ihrem individuellen Symptom- und Beschwerdebild ab und lässt sich nicht pauschal festlegen. In manchen Fällen kann es sein, dass ein paar wenige Sitzungen ausreichen. In anderen Fällen sind intensivere Begleitungen sinnvoll. Erfahrungsgemäß liegt die Anzahl der Sitzungen zwischen 12 und 24 Terminen.
Die Kurzzeittherapie hat das Ziel, innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens konkrete Herausforderungen zu bewältigen und Fortschritte zu erzielen. Dabei liegt der Fokus auf praktischen, klar definierten Zielen, wobei tiefere emotionale Themen nicht außer Acht gelassen werden. Im Gegensatz dazu bietet die Langzeittherapie die Möglichkeit der umfassenderen Erforschung von Verhaltens- und Denkmustern.
Ja und ja. Zu Beginn unseres Kennenlernens besprechen wir Ihr Anliegen und Ihre Ziele der Therapie. Auf dieser Basis erstellen wir einen individuellen Therapieplan, der selbstverständlich auch Ihre Wünsche berücksichtigt.
Wenn ein nahestehender Mensch belastet oder erkrankt ist, geraten auch Angehörige oft an ihre Grenzen – besonders, wenn es sich um Partner*innen, Eltern oder Kinder handelt. Die Sorge um das Wohl der geliebten Person, Ohnmachtsgefühle oder der Druck, stark sein zu müssen, können emotional sehr belastend sein.
In der Therapie für Angehörige steht nicht die Erkrankung der nahestehenden Person im Mittelpunkt, sondern Ihr persönlicher Umgang mit der Situation. Hier haben Sie Raum, Ängste und Sorgen offen auszusprechen, Ihre Rolle zu reflektieren, persönliche Grenzen zu erkennen und neue Wege im Umgang mit der Herausforderung zu finden. Gleichzeitig geht es darum, gut für sich selbst zu sorgen und nicht aus dem Blick zu verlieren, was Sie selbst brauchen.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage – telefonisch oder per E-Mail – spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn. Nur so kann der freie Termin anderweitig vergeben werden. Bei einer späteren oder nicht erfolgten Absage sehe ich mich leider gezwungen, das Honorar in voller Höhe zu berechnen.